Was sich hinter einem Oralchirurgen verbirgt– und wann man dort hin muss

Die Weisheitszähne liegen besonders ungünstig und der Zahnarzt kommt nicht mehr weiter? Der Kieferorthopäde möchte die Zähne begradigen aber die Eckzähne sind verlagert? Entzündetes Gewebe und Zysten müssen weg? Dann ist der Besuch zum Oralchirurgen der richtige Weg.

Aber was ist ein Oralchirurg eigentlich genau?

Ein Oralchirurg ist eine Mischung aus einem Zahnarzt und einem Chirurgen. Nach dem Studium zum Zahnarzt hat dieser eine 4-jährige Weiterspezialisierung zum Facharzt für Oralchirurgie absolviert. Die Oralchirugie umfasst alle invasiven Eingriffe in Mundhöhle und Alveolarfortsatz, d.h. im Bereich des Kieferknochens um die Zahnwurzeln.

Wie unterschiedet sich ein Oralchirurg von Kieferorthopäden und Zahnärzten?

Im Unterschied zu Kieferorthopäden (KFO) und Zahnärzten darf ein Oralchirurg operieren. Dafür hat er speziell ausgerichtete Praxisräume, die ähnliche Standards hinsichtlich Sterilität wie ein OP-Saal haben. Zudem verfügen Oralchirurgen in der Regel über High-Tech in Form von 3D-Messtechniken, die nochmal genauer sind als übliche Röntgengeräte bei KFO oder Zahnarzt, weil Sie in den Bereich eindringen müssen, den man klinisch nicht sieht. Auch Laser werden eingesetzt, um minimal-invasive Vorgänge zu unterstützen und damit den Organismus möglichst wenig zu schädigen. Für die Spezialisten der Praxisklinik für Kiefer-und Gesichtschirugie in Bruchsal gilt dabei: Ein guter Oralchirurg stellt dabei erst nach gründlicher Anamnese eine umfassende Diagnose, bevor er möglichst schmerzreduziert und schonend die Behandlung einleitet.


Wann ist ein oralchirurgischer Eingriff bei einer Zahnkorrektur notwendig?

Das weitreichende Gebiet der Oralchirurgie umfasst vor allem Weißheitszahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen, andere chirurgische Zahnextraktionen, Freilegungen von verlagerten Zähnen, Zystenentfernung, GNE-Chirurgie, Teile der Implantologie, parodontalchirurgische Therapien, Mundschleimhauterkrankungen sowie andere kieferorthopädisch-chirurgische Eingriffe.


Wann ist ein oralchirurgischer Eingriff bei einer Zahnkorrektur notwendig?

Es gibt verschiedene Indikationen, die dazu führen, dass ein Oralchirurg den Kieferorthopäden bei der Behandlung unterstützt. Wie alle kieferorthopädischen Maßnahmen führt man diese in den meisten Fällen optimalerweise in der Wachstumsphase durch.

  • Dazu gehört zum Beispiel das Freilegen oder Extrahieren verlagerter Eckzähne, damit der Kieferorthopäde die Zahnreihe ordnungsgemäß begradigen kann. Freigelegte Eckzähne werden dabei mit sogenannten Attachments fixiert, die bessere Hafteigenschaften haben als Brackets. Dadurch kann die orthodontische Kraftübertragung gewährleistet werden. Am häufigsten kommen dabei das Eyelet oder das Titan-Knöpfchen als Attachment zum Einsatz.
  • Ist der Oberkiefer zu schmal, kann eine Erweiterung der Gaumennaht durchgeführt werden. Im Erwachsenenalter muss diese Naht chirurgisch getrennt werden, da das Kieferwachstum abgeschlossen ist. Anschließend wird dann eine kieferorthopädische Apparatur genutzt, um die Verbreiterung zu erzielen. Bei Kindern und Jugendlichen entfällt der chirurgische Eingriff, wenn das Breitenwachstum allein durch die Kieferorthopädische Apparatur angeregt werden kann.
  • Der Oralchirurg kann kieferorthopädische Mini-Implantate setzen, die während einer Behandlung als vorläufige Platzhalter oder zur Kraftübertragung genutzt werden können. Mini-Implantate müssen nach der Behandlung wieder entfernt werden.
  • Das Lippenbändchen kann im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Therapie versetzt werden. Meist wird es mit einem Diodenlaser durchtrennt, um eine Zahnlücke zu schließen und die Hygiene zu verbessern.
  • „Rote Ästhetik“: Zur sogenannten roten Ästhetik gehört die Zahnfleischkorrektur, bei der eine schöne Zahnfleischlinie erreicht werden soll. Hier kann bei langen Zähnen zahnfleischähnliches Gewebe etwa aus dem Gaumen transplantiert werden oder bei kurzaussehenden Zähnen das Zahnfleisch gekürzt werden. Das Zahnfleisch ist ein nicht zu unterschätzender Faktor bei Mundhygiene, Gesundheit und Optik.

Denken Sie über eine der obenstehenden Eingriffe nach, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Kieferorthopäden oder Zahnarzt beraten.

Kein Ersatz für ärztliche Beratung

Diese Informationen ersetzen keine fachliche oder medizinische Beratung. Sie sollten bei Beschwerden immer einen Arzt aufsuchen.